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Verantwortungslose Hundehalter: Zwei Rehe innerhalb von 18 Tagen gerissen

Jagdgemeinschaft Holdorf mahnt: Hunde gehören bis zum 15. Juli an die Leine

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Hunde anleinen: Jagdhund-Ausbilder und Jäger Thomas gr. Schlarmann appelliert mit seinen Jagdgenossen an alle Hundehalter, während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ihr Tier anzuleinen. (Foto: Vollmer)



Mitglieder der Holdorfer Jagdgemeinschaft sind beunruhigt. Bereits zwei Mal innerhalb von 18 Tagen wurden Rehe Opfer eines Hundeangriffs.



An einem Sonntag Anfang Mai entdeckten Jogger in der Nähe der im vergangenen Jahr eingesegneten Waldkappelle im westlichen Landschaftsbereich von Holdorf ein verletztes Reh, das offenbar von einem Hund angefallen wurde. Die herbeigerufene Polizei rief Arnold Landwehr von der Jagdgemeinschaft Holdorf zu Hilfe. „Aufgrund der schweren Bissverletzungen war dem Tier nicht mehr zu helfen“,  berichtet der Jäger. Mit einem fachmännischen Messerstich musste das Reh von seinen Qualen erlöst werden. „Da gehen einem die Nackenhaare hoch“, lässt Arnold Landwehr seinem Ärger über uneinsichtige Hundehalter freien Lauf, die sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli eines jeden Jahres halten. Bereits am Dienstag dieser Woche das gleiche Bild. Ganz in der Nähe des Middendorfer Kreuzes. Ein junges Reh aus dem Wurf des vergangenen Jahres wurde tot am Zaun des Heideseegeländes von Spaziergängern gefunden. Wieder fand Arnold Landwehr eindeutige knochentiefe Bisswunden am Schulterblatt und am Hinterschenkel. „Die Tiere müssen lebendig leiden, ehe sie an ihren Verletzungen zu Tode kommen“, sagt der herbeigerufene Jäger. Auf Nachfrage schließt Arnold Landwehr bei beiden Wildtieren den Angriff durch einen Wolf aus. „Ein Wolf geht gezielt an die Kehle“, weiß der Jägersmann.

Die Jagdgemeinschaft appelliert an alle Hundehalter, sich an die Leinenpflicht auf Wald- und Wiesenwegen zu halten. Das macht sie mit Nachdruck durch das Aufhängen von Informationsschildern in dem Außengebieten der Ortschaft deutlich. „Bei der Leinenpflicht handelt es sich um ein Tierschutzgesetz, das zum Schutz der Jung- und Muttertiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit angeordnet ist“, informiert der Jagdgemeinschaft angehörende Norbert gr. Schlarmann. „Eine Zuwiderhandlung kann dem Hundebesitzer bis zu 50000 Euro Strafe kosten“, fügt er hinzu.

„Außerdem ist es ohnehin ratsam den Hund nicht frei laufen zu lassen, da in dem Gebiet der Fuchsbandwurm vorkommt“, ergänzt Jagdhund-Ausbilder Thomas gr. Schlarmann. Ist ein Hund vom Fuchsbandwurm betroffen, kann der Parasit auch den Menschen befallen. „Eine Fuchsbandwurmerkrankung ist lebensgefährlich“, so Thomas gr. Schlarmann.

„Wir bitten die Bürger um Mithilfe um Zuwiderhandlungen bei der Leinenpflicht zur Anzeige zu bringen“, erklärt die Jagdgemeinschaft und fordert dazu auf bei Bedarf sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Holdorf oder bei den Holdorfer Jägern unter der Rufnummer 0151 1833 4720 zu melden.