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2G-Regel für Rats- und Hallenbadbesuche

Gemeinde Holdorf reagiert auf hohe Infektionszahlen

21-2G-Regel-Rathaus-Hallenbad


Ab sofort gilt in der Gemeinde Holdorf die 2G-Regel für den Besuch des Hallenbades und der Gemeinderats- sowie deren Ausschusssitzungen.

Das heißt, dass nur noch genesene und geimpfte Personen diese Einrichtungen besuchen dürfen. Damit reagiert die Gemeinde Holdorf auf die aktuell akut steigenden Infektionszahlen.