> Aktuelles > Aktuelles

Geruchsrasterbegehung in Holdorf

Informationen für die Öffentlichkeit

Rasterbegehung

Der TÜV NORD Umweltschutz führt von Ende Februar 2022 bis Ende August 2022 Geruchsimmissionsmessungen im Auftrag der Gemeinde Holdorf im östlichen Teil der Ortslage Holdorf durch.

Diese Messung dienen der Ermittlung der Geruchsbelastung in der Feldmark zwischen Ortslage mit Wohnbebauung und Gewerbe-/Industriegebiet. Sie stellt eine alternative Ermittlungsmethode zu Geruchsmessungen an den Quellen, verbunden mit Ausbreitungsrechnungen zur Ermittlung der örtlichen Geruchsbelastung dar.

Bei der als Rastermessung bezeichneten Methode wird die Geruchshäufigkeit im Bereich der Anwohner durch Geruchsprüfer direkt ermittelt, indem fest bezeichnete Aufpunkte innerhalb eines festgelegten Zeitraumes begangen werden und aus dem Anteil der dort mit „Geruch“ registrierten Messungen am Gesamtanteil aller Messungen die relative Geruchshäufigkeit bestimmt wird.

Diese Methode sowie die Bewertungsmaßstäbe der Geruchsbeurteilung sind ausführlich in der Geruchsimmissions – Richtlinie und der TA Luft beschrieben. In der DIN EN 16841-1 sind die Details für die Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen – Rastermessung angegeben. Sie werden im Zusammenhang mit den Untersuchungen in Holdorf angewendet.

Für die konkrete Durchführung einer Rastermessung wird das zu untersuchende Gebiet in Raster mit möglichst quadratischem oder rechteckigem Grundriss überzogen. Die Eckpunkte der Rasterflächen bilden die Begehungsaufpunkte (Messpunkte), an denen die Messungen stattfinden. Diese Messpunkte werden so gewählt, dass sie im öffentlichen Raum liegen, gut erreichbar und sicher sind. Das Raster in Holdorf ist in Abbildung 1 dargestellt.

Die Eckpunkte der Flächen sind farbig gekennzeichnet. Folgende Einzelheiten zur Durchführung der Messung sind bedeutsam:

-          Die Messung besteht aus 52 Terminen innerhalb des oben genannten Halbjahreszeitraums, die auf alle Wochentage und alle Tages- und Nachtzeiten verteilt sind.

-          Jeder Messpunkt, der zu einer Fläche gehört wird 13-mal begangen. Die Messung wird so abgearbeitet, dass jeder Prüfer an einem Messtag mehrere Messpunkte begeht. Jeweils ein Eckpunkt einer Beurteilungsfläche wird also an einem Messtag begangen. Innerhalb von zwei Wochen werden alle Eckpunkte der Beurteilungsflächen durch die Prüfer je einmal aufgesucht.

-          Die Messzeit an jedem Messpunkt beträgt 10 Minuten. Der Prüfer registriert alle 10 Sekunden den Geruchseindruck. Wenn in mindestens 6 der 60 Einzelwahrnehmungen „Geruch“ wahrgenommen wurde, zählt das Messergebnis dieser Einzelmessung als „Geruch“.

-          Als Geruchsqualitäten werden die Gerüche der im Gewerbe- und Industriegebiet angesiedelten Betriebe sowie landwirtschaftliche Gerüche registriert. Weitere Geruchsqualitäten (z.B. Geruch aus Hausfeuerungen, Straßenverkehr, landwirtschaftliche Düngemaßnahmen) können als „sonstige Gerüche“ registriert werden.

-          Die Aufzeichnung der Prüferwahrnehmungen erfolgt über eine App, ggf. auch auf einem Erfassungsbogen.

-          Während des Messzeitraumes werden Wetterdaten vor Ort aufgezeichnet, um die Messergebnisse auf Plausibilität prüfen zu können

Die Geruchshäufigkeit auf einer Fläche wird ermittelt, indem die Anzahl der „positiven“ Einzelmessungen auf den Eckpunkten einer Fläche durch die Gesamtzahl der Messungen auf den Eckpunkten der Fläche geteilt wird. Bei 5 „positiven“ Einzelmessungen ergibt sich eine Geruchshäufigkeit von 5/52 entsprechend 0,096 entsprechend 9,6 %, gerundet 10 %

Ansprechpartnerin bei weitergehenden Fragen ist die Leiterin der Messung:

Susanne Diener

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG
Tel.:                 0511/9986-1522
E-Mail:            sudiener@tuev-nord.de


Sollte Frau Diener nicht erreichbar sein, steht Ihnen Herr Thomas Liebich als Fachlich Verantwortlicher "Geruchsemissionen und -immissionen" gem. § 29b, BImSchG und von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gerüche zur Verfügung.

Tel.:                 0511/9986-1528
E-Mail:  tliebich@tuev-nord.de